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Wir bietenUnser eigenes Tarifwerk
Auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts hat die Caritas ein Tarifwerk entwickelt. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes –kurz AVR – regeln die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden sowie des Arbeitgebers in den bundesweit rund 25.000 Einrichtungen und Diensten der Caritas.

AVR

Tarifwerk der Caritas

caritas-haus

Auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts hat die Caritas ein Tarifwerk entwickelt. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes –kurz AVR – regeln die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden sowie des Arbeitgebers in den bundesweit rund 25.000 Einrichtungen und Diensten der Caritas. Diese Regelungen werden von Mitarbeitenden und Arbeitgebern in einem gemeinsamen Gremium demokratisch beschlossen.

Geld ist nicht alles im Leben – und doch ist ein sicheres und geregeltes Einkommen für uns alle unverzichtbar. Bei der Caritas können Sie sich auf eine sichere Gehaltszahlung verlassen. Wir zahlen eine der jeweiligen Tätigkeit angemessene und im Vergleich zu anderen Unternehmen oftmals sogar überdurchschnittliche Vergütung. Im Bereich der freien Wohlfahrtspflege zählen wir zur Spitzengruppe. Überzeugen Sie sich selbst unter Gut verdienen, Gutes tun.

Neben der Regelvergütung beinhalten die AVR Caritas weitere Entgeltbestandteile, wie zum Beispiel Jahressonderzahlungen, Beihilfen, vermögenswirksame Leistungen, Zulagen und Zeitzuschläge. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter „Vorteile und Zusatzleistungen“.

Treue zum Arbeitgeber wird belohnt: Nach den AVR Caritas erhöht sich die Vergütung automatisch allein aufgrund der Betriebszugehörigkeit durch sogenannte Stufensteigerungen. 

Unsere Mitarbeitenden dürfen sich regelmäßig über prozentuale Gehaltssteigerungen freuen, bei denen sich die Caritas an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes orientiert.

Wir wissen, wie wichtig Erholungsphasen für uns alle sind. Daher bekommen Sie bei uns jedes Jahr sechs Wochen Urlaub um ihren persönlichen Akku wieder aufzuladen. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen, bei einer 6-Tage-Woche 36 Tagen.

Je nach ausgeübter Tätigkeit erhalten Sie, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zusätzliche freie Tage. Hierzu zählen beispielsweise die sogenannten AZV-Tage, Regenerationstage für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst oder zusätzliche Urlaubstage für Schicht- und Nachtdienstarbeit.

hand-mit-euro

Was verdiene ich als …? Gerne möchten wir auf diese spannende und wichtige Frage Antworten geben.

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Neben der Regelvergütung und Erholungsurlaub gehören für uns noch weitere Vorteile...

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Wir alle brauchen ein gesundes Gleichgewicht zwischen Beruf, Familie und Freizeit...

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Uns ist der Leitgedanke „Nur, wenn es uns gut geht, können wir auch anderen helfen“ wichtig...

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Für uns bei der Caritas Ahaus-Vreden ist ein offenes und vertrauensvolles Miteinander selbstverständlich...

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Wir bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten, sich beruflich sowie persönlich weiterentwickeln zu können...